Verpflichtende Corona-Antigen-Selbsttests für Zuhause kommen.
Mit dem Schreiben des Kultusministers vom 1.4. wurde eine veränderte Teststrategie festgelegt. Demnach besteht nach den Osterferien eine Testpflicht. Die Testungen werden zweimal wöchentlich Zuhause vor Unterrichtsbeginn durchgeführt, also montags und mittwochs bzw. dienstags und donnerstags. Die Erziehungsberechtigten bestätigen das negative Testergebnis, was Voraussetzung für den Schulbesuch ist. Positive Testergebnisse müssen vom Arzt oder Testzentrum überprüft und der Schule gemeldet werden. Nur in Ausnahmefällen kann eine Nachtestung in der Schule erfolgen. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben, d.h. sollten Erziehungsberechtigte eine Testung ablehnen, bleibt der/die Schüler/in Zuhause und erhält die notwendigen Materialien für die Arbeit daheim. Am Montag werden die Antigen-Selbsttests in der Schule ausgegeben, der Unterricht entfällt. Der Beginn des Präsenzunterrichts im Wechselmodell ist weiterhin vom Inzidenzwert abhängig und entscheidet sich nach aktuellem Stand frühestens am Samstag. Update 11.04.: Der Landkreis Wesermarsch gab am Freitag bekannt, dass die geltende Allgemeinverfügung, nach der die Schulen des Landkreises im Szenario C bisher unterrichtet wurden, weiterhin in Kraft bleibt.
Die ausführlichen Briefe und eine Videoanleitung für den Selbsttest finden Sie hier: