Der Schulelternrat

Elternmitarbeit ist wichtig für den gemeinsamen Erziehungsauftrag von Schule und Elternhaus. Durch die Elternvertreterinnen und Elternvertreter besteht eine Verbindung zwischen Elternhaus und Schule. Probleme und Konflikte werden gemeinsam bewältigt. Gemeinsam arbeiten die Schulleitung, die Lehrerinnen und Lehrer und die Elternvertreterinnen und -vertreter daran, das Lernumfeld für die Schülerinnen und Schüler zu optimieren. Die Aufgaben des Schulelternrates (SER) sind in den §§ 90 und 96 NSchG beschrieben. Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen, private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern dürfen nicht erörtert werden. Er muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden.

Die Vorsitzenden und die Stellvertreterinnen und Stellvertreter aller Klassenelternschaften bilden zusammen den SER. Sie wählen für zwei Jahre den Vorstand des SER, sowie Vertreterinnen und Vertreter für den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen sowie den Stadt- und Kreiselternrat. Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrer sind die jeweiligen Klassenelternvertreterinnen und -vertreter sowie der Vorstand des SER.

Aktuelle Ansprechpartner im Vorstand:

 

Bernd Bierfischer – SER-Vorsitzender

Rhonda Eich – stellvertretende Vorsitzende