Informationen zur Sek II

Oberstufe

Die überwiegende Anzahl der Informationen ist in der Broschüre „Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung“ des Niedersächsischen Kultusministeriums nachzulesen.

Abitur

Die schriftlichen Abiturtermine sowie die festgelegten Korridore für mündliche Prüfungen und Nachprüfungen sind spätestens zu Beginn des ersten Semesters unter www.nibis.de zu finden.

Abiturthemen

Die verbindlichen Schwerpunkte für einen Abiturjahrgang sind spätestens ab Eintritt in die Einführungsphase unter www.nibis.de > Curriculare Vorgaben > Zentralabitur > Jahreszahl > Fachbezogene Hinweise und thematische Schwerpunkte zu finden.

Diese Vorgaben erleichtern die Wahl der Prüfungsfächer und der sonstigen Kurse.

Ansprechpartner

Einführungsphase Frau Kaufhold, StD‘

Oberstufe Frau Gerlach, StD‘/derzeit auch Frau Kaufhold, StD‘

Beratung

Bitte die Anfragen per Mail an Frau Kaufhold richten.

Berufsberatung

Hingewiesen sei auf die jährlich stattfindende Berufs- und Studienorientungsmesse Ende Januar in unserem Hause. Vor dem Oberstufenbüro liegen zudem zahlreiche Infomaterialien aus. Wegen persönlichen Terminen bitte zurzeit an die Agentur für Arbeit wenden.

Einführungsphase

Der Wahlbogen kann unter “Downloads” heruntergeladen werden.

Elternvertreter

Solange das eigene Kind noch nicht volljährig ist, haben Eltern der Jahrgänge 11 bis 13 das Recht, als Elternvertreter in der Klasse 11 bzw. im Jahrgang 12 und 13 aktiv tätig zu sein.

Fachhochschulreife

Frühestens nach der 12. Klasse kann man zunächst den schulischen Teil der Fachhochschulreife erhalten. Eine Übersicht über Einbringungsverpflichtungen ist hier zu finden. Nachdem ein einjähriges Praktikum, ein FSJ/FÖJ oder eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, kann nach Vorlage im Oberstufenbüro die Fachhochschulreife ausgestellt werden. Mit dieser kann ein Studium an einer Fachhochschule begonnen werden.

Freistellungen

Für nicht verschiebbare Termine wie Vorstellungsgespräche, Fahrprüfungen, Teilnahme an Wettkämpfen kann eine Freistellung vorab beantragt werden. Stundenweise und eintägige Freistellungen bewilligt der Tutor, längere Freistellung der Schulleiter. Die Freistellungsanträge sind im Oberstufenbüro erhältlich und dort auch wieder ausgefüllt abzugeben.

Jahreskalender

Der Jahreskalender ist in IServ und auf der Homepage einsehbar.

Klausurplan

Der Klausurenplan ist unter IServ einsehbar.

Profilwahlen

Der Wahlbogen kann hier eingesehen werden.

Rücktritt und maximale Verweildauer

Grundsätzlich gilt die maximale Verweildauer von vier Jahren in der gymnasialen Oberstufe. D.h. es kann entweder einmal Jg. 11, Jg. 12 oder Jg. 13 wiederholt werden.

Hat man sein Abitur auch mit Nachprüfungen nicht bestanden, kann einmal die 13. Klasse wiederholt werden.

Seminarfächer

In der Regel endet der Besuch der gymnasialen Oberstufe mit dem bestandenen Abitur, welches gleichzeitig eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Im Seminarfach werden die Schülerinnen und Schüler hierfür in drei Semestern mit den Grundlagen wissenschaftspropädeutischen Arbeitens vertraut gemacht, d.h. der Besuch einer Universitätsbibliothek, die Recherche für eine Ausarbeitung zu einer spezifischen Themenstellung, das Bibliographieren, das Erstellen einer Facharbeit im Umfang von 12 bis 15 Seiten, die Präsentation dieser Arbeit usw. sind Inhalte. Die thematische Ausgestaltung obliegt den Lehrkräften, die in einem Jahrgang ein Seminarfach anbieten.

Stundenplan

Für den Jahrgang 11 erfolgt die Ausgabe des Stundenplans über die Klassenleitung. Für die Jahrgänge 12 und 13 gibt das Oberstufenbüro am Anfang eines Schuljahres die individuellen Schülerpläne im Rahmen einer Jahrgangsversammlung aus.

Tutoren

Während von Klasse 5 bis 11 der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin Ansprechperson für Entschuldigungen, Laufbahnberatung, kurzfristige Freistellungen u.a. ist, wird in Klasse 12 und 13 ein Leistungskurslehrer der Tutor sein.

Unterkurse

In der Einführungsphase sind max. zwei Unterkurse (04 bis 01 Punkte) bzw. einmal 00 Punkte zulässig, um eine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe zu erhalten. Zudem müssen im Schnitt min. 05 Punkte oder mehr erreicht werden.

In der gymnasialen Oberstufe dürfen in allen vier Semestern max. drei Unterkurse in den Prüfungsfächern auf erhöhtem Niveau und max. vier Unterkurse in allen sonstigen zu belegenden Kursen erreicht werden. Ansonsten wird die Zulassung zum Abitur nicht erteilt. Es ist möglich, bis zu drei Unterkurse aus P1 bis P3 in den Bereich der sonstigen zu belegenden Kurse zu verschieben, jedoch nicht umgekehrt.

Ein Kurs, der mit 00 Punkten abgeschlossen wird, gilt als nicht belegt und kann die Nichtzulassung zum Abitur nach sich ziehen.

Versäumnisse

Im Krankheitsfall sollte auch in der Einführungsphase und Oberstufe die Schule informiert werden (04731 – 93 95 21, Frau Specka). Nach Rückkehr muss innerhalb von fünf Tagen eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin vorgelegt werden. Sollte der Krankheitsfall über drei Tage hinausgehen, ist ein Arzt aufzusuchen und eine AU vorzulegen.

Bei Klausuren sind zwingend eine Krankmeldung am Morgen sowie eine schriftliche Entschuldigung nach Rückkehr erforderlich, da die Klausur ansonsten mit 00 Punkten bewertet wird.

Die Schule behält sich bei auffälligen Fehlzeiten das Ansetzen einer Attestpflicht vor.