Sport
Die Leistungsfeststellung erfolgt gemäß den Kerncurricula in den Bereichen der Sachnorm (Erfüllung der im KC genannten inhaltsbezogenen und prozessbezogenen Kompetenzen), der Individualnorm (Differenz zwischen der persönlichen Anfangs- und Endleistung unter Berücksichtigung persönlicher Ausgangsbedingungen) und der Sozialnorm (Verhältnis der festgestellten Leistung im Vergleich zur gesamten Lerngruppe) (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2018, S. 50).
In den Schuljahrgängen 5 – 10 sowie in den sportpraktischen Kursen der Einführungsphase (Klasse 11) werden keine schriftlichen Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten) gefordert; es können aber sehr wohl schriftliche Ausarbeitungen, Stundenprotokolle oder Regelüberprüfungen verlangt werden.
Im Fach Sporttheorie in Klasse 11 wird eine Klausur geschrieben.
In den sportpraktischen Kursen der Gymnasialen Oberstufe (Ergänzungsfach) wird keine Klausur geschrieben, jedoch können schriftliche Überprüfungen (Präsentationen von Erarbeitungen, Regelüberprüfungen, Stundenprotokolle) zur Notenfindung herangezogen werden.
Im Kurs des Prüfungsfachs Sport (P5) in der Qualifikationsphase liegen der theoretische und der sportpraktische Teil in der Hand einer Lehrkraft. Es wird pro Schulhalbjahr eine Klausur geschrieben. Die theoretischen und die sportpraktischen Leistungen werden im Verhältnis 1:1 gewichtet, wobei die Klausur 50% der theoretischen Teilnote ausmacht.