Klassenarbeiten und Klausuren

Im Fach Deutsch finden in regelmäßigen Abständen Überprüfungen der schriftlichen Leistungen in Form von Klassenarbeiten (in der Sekundarstufe I) und Klausuren (in der Sekundarstufe II) statt.

Ziel dieser Leistungs- und Überprüfungssituationen ist es, die Verfügbarkeit der erwarteten Kompetenzen nachzuweisen. Leistungsfeststellungen und -bewertungen geben den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen über die erworbenen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Lehrkräften Orientierung für notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung.

In schriftlichen Lernkontrollen werden überwiegend Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten überprüft, die im vorangegangenen Unterricht erworben werden konnten. Darüber hinaus sollen jedoch auch Problemstellungen einbezogen werden, die die Verfügbarkeit von Kompetenzen eines langfristig angelegten Kompetenzaufbaus berücksichtigen.

In den Jahrgängen 5 bis 9 erfolgen jeweils vier Klassenarbeiten im Fach Deutsch pro Schuljahr, im Jahrgang 10 gibt es derzeit insgesamt drei Klassenarbeiten im Schuljahr.

Diktate sind ein Klassenarbeitsformat, welches in den Jahrgängen 5 bis 8 jedes Jahr jeweils zwei der vier Klassenarbeiten ausmacht. Im Jahrgang 9 ist von vier Klassenarbeiten nur noch eine im Format eines Diktats angelegt. Momentan gibt es kein Diktat als Aufgabenformat im Jahrgang 10.

Sollte eine ärztlich diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Schwäche bei einem Schüler/einer Schülerin vorliegen, so gelten bei diesem Aufgabenformat gegebenenfalls veränderte Arbeitsbedingungen.
In jedem Fall sind die unterrichtende Deutschlehrkraft und die Klassenleitung zu informieren, damit in einer Klassenkonferenz über geeignete Maßnahmen individuell entschieden werden kann.
Die Erziehungsberechtigten sind zudem angehalten, professionelle Fördermaßnahmen einzuleiten.

Andere Klassenarbeitsformate können z.B. Beschreibungen, Berichte oder Inhaltsangaben in der Unterstufe sein. In der Mittelstufe werden zu erwerbende Kompetenzen vertieft, sodass  z.B. Interpretationen, Analysen und Erörterungen als Aufgabenformate hinzukommen.

In den Jahrgängen 10 und 11 erfolgen des Weiteren Ausblicke auf Arbeitsanweisungen (Operatoren) in der Oberstufe, die für ein erfolgreiches Durchlaufen der gymnasialen Oberstufe unabdingbar sind.

Schriftliche Leistungsüberprüfungen gehen bis einschließlich Jahrgang 10 zu 50% in die Gesamtnote im Fach Deutsch ein. In der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase gilt die 50:50-Regelung in den Halbjahren, in denen zwei Klausuren geschrieben werden. In Halbjahren mit nur einer Klausur verschiebt sich die Bewertung zugunsten der mündlichen Leistung (60:40).

Bei Klassenarbeiten und Klausuren erfolgt eine Bewertung der inhaltlichen Leistung sowie der Darstellungsleistung, sodass für Schülerinnen und Schüler transparent gemacht wird, wie sich die Note der Leistungsbewertung im Detail zusammensetzt.

In der Sekundarstufe II gelten gesonderte Rechtsvorschriften für die gymnasiale Oberstufe.