Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung Nr. 25/2020

Ein Schüler des 11. Jahrgangs befindet sich aufgrund eines bestätigten Coronafalls im häuslichen Umfeld bis mindestens zum 19.07. in Quarantäne.