Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung Nr. 25/2020
Ein Schüler des 11. Jahrgangs befindet sich aufgrund eines bestätigten Coronafalls im häuslichen Umfeld bis mindestens zum 04.06. in Quarantäne.
Wichtiges im Überblick
Menü
Menü