Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung Nr. 25/2020
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Ein Schüler des 11. Jahrgangs befindet sich aufgrund eines bestätigten Coronafalls im häuslichen Umfeld bis mindestens zum 04.06. in Quarantäne.
Wichtiges im Überblick
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