Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung Nr. 25/2020

Zwei Schüler des 12. Jahrgangs befindet sich aufgrund eines bestätigten Coronafalls bis mindestens zum 19.05. in Quarantäne.