Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung Nr. 25/2020
Zwei Schüler des 12. Jahrgangs befindet sich aufgrund eines bestätigten Coronafalls bis mindestens zum 19.05. in Quarantäne.
Wichtiges im Überblick
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