Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung Nr. 25/2020
Ein Schüler des 13. Jahrgangs befindet sich aufgrund eines Erstkontakts mit positiv auf Covid-19 getesteten Personen bis mindestens zum 12.03. in Quarantäne.
Wichtiges im Überblick
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