Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung Nr. 25/2020

Eine Schülerin des 6. Jahrgangs befindet sich aufgrund eines Erstkontakts mit positiv auf Covid-19 getesteten Personen bis mindestens zum 12.02. in Quarantäne.