Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung Nr. 25/2020

Zwei Schüler(innen) des 13. Jahrgangs befinden sich aufgrund eines Erstkontakts mit positiv auf Covid-19 getesteten Personen bis mindestens zum 13.01. in Quarantäne.