Klassenarbeiten und Klausuren

Sekundarstufe I –Klassenstufen 5 – 10:

Die Grundsätze der Leistungsfeststellung und -bewertung müssen für die SuS sowie die Erziehungsberechtigten transparent sein und erläutert werden. (Dokumentation am Anfang eines Schuljahres im Klassenbuch!) Die Ergebnisse der schriftlichen Lernkontrollen und die sonstigen Leistungen sollen etwa gleichgewichtig in die Zeugnisnote eingehen. Bei schriftlichen Arbeiten wird sich an folgendem Notenschlüssel orientiert:

  • Klassenarbeiten enthalten:
    • 40% AFB I (Reproduzieren),
    • 50% AFB II (Zusammenhänge herstellen)
    • und ca. 10% AFB III (Verallgemeinern und Reflektieren).
    • Sie decken die inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen ab.

Hinweis: Da die Einordnung der Aufgaben vom vorausgegangenen Unterricht abhängt, liegt die Zuordnung zu den Anforderungsbereichen in der Verantwortung der Lehrkraft.

Die Klassenarbeiten beziehen sich auf eine überschaubare Unterrichtseinheit und sind gleichmäßig auf beide Schulhalbjahre zu verteilen.Im zehnten Schuljahr bestehen die beiden 90 minütigen Klassenarbeiten aus einem hilfsmittelfreien Teil und einem Teil mit dem eingeführten Taschenrechner.

Mündliche Lernkontrollen können wie folgt erfolgen:

  • mündliches Abfragen einzelner Schüler vor der Klasse (am Platz oder an der Tafel)
  • kurze schriftliche Tests (angekündigte oder unangekündigt) für alle Schüler. Der Test bezieht sich dabei nur auf Inhalte der letzten 2 bis 3 zurückliegenden Stunden.

Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten


Sekundarstufe II

Die Ergebnisse schriftlicher Lernkontrollen und die sonstigen Leistungen sollen etwa gleichgewichtig in die Zeugnisnote eingehen. Für eine transparente Leistungsbewertung sind den SuS die Beurteilungskriterien rechtzeitig mitzuteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Beiträge für die Beurteilung maßgeblich ist. Im Laufe des Schulhalbjahres sind die SuS mehrfach über ihren aktuellen Leistungsstand zu informieren. Die Bewertung der schriftlichen Arbeiten soll wie bei den Abiturprüfungen erfolgen.

  • Zur Mitarbeit im Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Leistungen) zählen z. B.:

     

    • sachbezogene und kooperative Teilnahme am Unterrichtsgespräch,
    • Erheben relevanter Daten (z. B. Informationen sichten, gliedern und bewerten, in unterschiedlichen Quellen recherchieren),
    • Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung,
    • Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokolle, Arbeitsmappen, Materialdossiers, Portfolios, Wandzeitungen),
    • Präsentationen, auch mediengestützt,
    • verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team (z. B. planen, strukturieren, reflektieren, präsentieren),
    • Umgang mit Medien und anderen fachspezifischen Hilfsmitteln,
    • Anwenden und Ausführen fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen,
    • Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen,
    • mündliche Überprüfungen und kurze schriftliche Lernkontrollen,
    • häusliche Vor- und Nachbereitung,
    • freie Leistungsvergleiche (z. B. Teilnahme an Schülerwettbewerben)

Bei schriftlichen Klausuren ist folgender Notenschlüssel durch das Abitur vorgegeben:

Anzahl und Dauer der Klausuren:

In der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) werden vier Klausuren geschrieben, die jeweils zweistündig sind. Die Anzahl und Dauer der Klausuren in den Jahrgangstufen der Kursstufe (12 und 13) hängt von der Art des Kurses ab und davon, ob Mathematik Prüfungsfach ist. Die Termine der zu schreibenden Klausuren werden vom Oberstufenbüro festgelegt und zur Verfügung gestellt. Dabei gelten folgende Regelungen: Die erste Klausur der eA-Kurse ist 2-stündig und alle weiteren – bis auf die Klausur unter Abiturbedingungen – 4-stündig. Alle Klausuren der gA-Kurse – bis auf die Klausur unter Abiturbedingungen – sind 2-stündig.