Klassenarbeiten und Klausuren
Klassenarbeiten und Klausuren
Jahrgang 6: vier kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben)
Jahrgang 7: drei kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben) und eine Sprechprüfung
Jahrgang 8: vier kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmittlung)
Jahrgang 9: drei kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leserverstehen, Schreiben, Sprachmittlung) und eine Sprechprüfung
Jahrgang 10: drei kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmittlung) mit zunehmender Öffnung hin zur textbasierten Schreibaufgabe der Sek II (jedoch noch valide; kein LV auf Grundlage der Schreibaufgabe) Es werden in jeder Klassenarbeit rezeptive (Hörverstehen / Leseverstehen) und produktive (Schreiben / Sprachmittlung) Aufgabenformate kombiniert. Jede der vier Teilkompetenzen wird mindestens einmal pro Schuljahr überprüft.
Jahrgang 11 (fortgeführte Fremdsprache):
In der Einführungsphase werden in der fortgeführten Fremdsprache drei Klausuren geschrieben, dabei wird in jeder Klausur wird ein Aufgabentyp, der in der Qualifikationsphase von Relevanz ist, trainiert/überprüft:
- Schreibaufgabe
- kombinierte Aufgabe bestehend aus einem Hörverstehensteil und einem Sprachmittlungsteil
- Sprechprüfung
Jahrgang 11 (neubeginnende Fremdsprache):
drei kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben) und eine Sprechprüfung
Jahrgang 12/13 (fortgeführte und neubeginnende Fremdsprache):
Anzahl und Form der Klausuren richten sich nach den Vorgaben der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
Spanisch fortgeführt:
2 Klausuren (Auflagenschüler) bzw. 3 Klausuren (Prüfungsschüler) in Jahrgang 12,
2 Klausuren (Auflagen- und Prüfungsschüler) in Jahrgang 13
Spanisch neubeginnend:
3 Klausuren (Auflagenschüler) bzw. 4 Klausuren (Prüfungsschüler) in Jahrgang 12,
2 Klausuren (Auflagen- und Prüfungsschüler) in Jahrgang 13
In der fortgeführten Fremdsprache stehen den Schülern ab Jg. 11, in der neubeginnenden Fremdsprache ab Jg. 13 ein- und zweisprachige Wörterbücher als Hilfsmittel zur Verfügung.