Klassenarbeiten und Klausuren

Klassenarbeiten und Klausuren

Jahrgang 6:     vier kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben)

Jahrgang 7:     drei kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben) und eine Sprechprüfung

Jahrgang 8:     vier kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmittlung)

Jahrgang 9:     drei kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leserverstehen, Schreiben, Sprachmittlung) und eine Sprechprüfung

Jahrgang 10:   drei kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmittlung) mit zunehmender Öffnung hin zur textbasierten Schreibaufgabe der Sek II (jedoch noch valide; kein LV auf Grundlage der Schreibaufgabe) Es werden in jeder Klassenarbeit rezeptive (Hörverstehen / Leseverstehen) und produktive (Schreiben / Sprachmittlung) Aufgabenformate kombiniert. Jede der vier Teilkompetenzen wird mindestens einmal pro Schuljahr überprüft. 

Jahrgang 11 (fortgeführte Fremdsprache):

In der Einführungsphase werden in der fortgeführten Fremdsprache drei Klausuren geschrieben, dabei wird in jeder Klausur wird ein Aufgabentyp, der in der Qualifikationsphase von Relevanz ist, trainiert/überprüft:

  • Schreibaufgabe
  • kombinierte Aufgabe bestehend aus einem Hörverstehensteil und einem Sprachmittlungsteil
  • Sprechprüfung

Jahrgang 11 (neubeginnende Fremdsprache):

drei kompetenzorientierte Klassenarbeiten (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben) und eine Sprechprüfung

Jahrgang 12/13 (fortgeführte und neubeginnende Fremdsprache):

Anzahl und Form der Klausuren richten sich nach den Vorgaben der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe

Spanisch fortgeführt:
2 Klausuren (Auflagenschüler) bzw. 3 Klausuren (Prüfungsschüler) in Jahrgang 12,
2 Klausuren (Auflagen- und Prüfungsschüler) in Jahrgang 13

Spanisch neubeginnend:
3 Klausuren (Auflagenschüler) bzw. 4 Klausuren (Prüfungsschüler) in Jahrgang 12,
2 Klausuren (Auflagen- und Prüfungsschüler) in Jahrgang 13

In der fortgeführten Fremdsprache stehen den Schülern ab Jg. 11, in der neubeginnenden Fremdsprache ab Jg. 13 ein- und zweisprachige Wörterbücher als Hilfsmittel zur Verfügung.

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