Klassenarbeiten und Klausuren

Sekundarstufe I

In den Jahrgängen 5, 6, 7 und 9 mit epochalem Unterricht (das Fach wird nur ein Halbjahr unterrichtet) ist vorgesehen, dass eine Klassenarbeit im Schuljahr geschrieben wird. In den Klassen 8 und 10 wird pro Halbjahr eine Klassenarbeit (insgesamt somit zwei im Schuljahr) geschrieben. In allen Jahrgängen der Sekundarstufe I findet der Physik-Unterricht jeweils mit 2 Wochenstunden statt.

Einführungsphase

In der Einführungsphase wird Physik mit 2 Wochenstunden (wenn möglich in Doppelstunden) ganzjährig unterrichtet. Es ist vorgesehen pro Halbjahr eine Klausur mit einem Umfang von 90 Minuten zu schreiben.

Qualifikationsphase

In der Qualifikationsstufe findet der Physik-Unterricht in Kursen auf grundlegendem Anforderungsniveau (g.A.) mit 3 Wochenstunden und in Kursen auf erhöhtem Anforderungsniveau (e.A.) mit 5 Wochenstunden statt. Die Verteilung der Klausuren mit Zeiten stellt sich wie folgt dar:

Kriterien der Notenvergabe

Die Kriterien für die Notenvergabe orientieren sich an den Hinweisen in den Kerncurricula. 

Für die Klassen 5 – 10 gilt: 

Mündliche und fachspezifische Leistungen besitzen bei der Bestimmung der Gesamtzensur in Physik ein höheres Gewicht als die schriftlichen Leistungen. Mündliche und fachspezifische Leistungen sind zum Beispiel:

  •  Beiträge zum Unterrichtsgespräch 
  •  mündliche Überprüfungen 
  •  kurze schriftliche Tests, schriftliche Kontrolle der Hausaufgaben 
  •  Unterrichtsdokumentationen (Heft, Protokoll, Mappe) 
  •  Qualität der Bearbeitung von Hausaufgaben und Präsentationen (Referat, Plakat, Modell) 
  •  Mitarbeit bei Gruppenarbeiten (z. B. Schülerversuchen) 

Bei der Feststellung der Gesamtleistung ist zwischen epochalen und ganzjährigen Jahrgängen zu unterscheiden.

In epochalen Jahrgängen (in der Regel 5, 6, 7 und 9) gilt:

In der ersten Hälfte des Schulhalbjahres soll eine schriftliche Lernzielkontrolle erfolgen, welche in die mündliche und fachspezifische Leistung mit einfließt. In diesen Jahren soll annähernd ein Verhältnis zwischen schriftlicher Leistung (33,3%) und mündliche und fachspezifischer Leistung (66,6%) Bei der Festlegung der Gesamtleistung beachtet werden.

In nicht epochalen Jahrgängen (in der Regel 8 und 10) gilt:

Mündliche und fachspezifische und schriftliche Leistungen sind in diesen Jahrgängen annähernd gleich zu gewichten.

Für die Einführungs- und Qualifikationsphase gilt:

Zur Ermittlung der Gesamtzensur sind die Ergebnisse der Klausuren und die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Leistungen) heranzuziehen. Wird in einem Semester eine schriftliche Arbeit geschrieben, so soll die Gewichtung (schriftlich: mündlich und fachspezifisch) 40 : 60, bei zwei schriftlichen Arbeiten 50 : 50 vorgenommen werden. .

Festlegung der Noten bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen

In jeder Klassenarbeit sollen die Anforderungsbereiche I (Reproduktion), II (Reorganisation) und III (Transfer) vorhanden sein. Der Schwerpunkt ist in den Bereichen I und II zu setzen. Die von der Fachkonferenz festgelegte Einteilung der Noten ist für alle Lehrkräfte verpflichtend. Hierbei gilt, dass mit vorwiegend reproduktiven Leistungen die Note „ausreichend“ erreicht werden kann.

 

Für die Sekundarstufe I gilt:

Der Bewertungsmaßstab der schriftlichen Leistungsüberprüfungen in der Sekundarstufe II ist per Erlass festgelegt: