Klassenarbeiten und Klausuren
Die Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren richtet sich nach den unterrichteten Wochenstunden.
Im Laufe eines Schuljahres werden dadurch alle Kompetenzen abgefragt, hierzu zählen z.B. Leseverstehen, Hörverstehen, Mediationsaufgaben, das Anwenden grammatikalischer Phänomene sowie das eigenständige Verfassen von Texten.
In den Jahrgangsstufen 7 und 9 wird jeweils eine der vier Klassenarbeiten durch eine Sprechprüfung ersetzt, die in ihrer Wertigkeit einer Klassenarbeit gleichgestellt sind.
Die Bewertung der verschiedenen Schülerleistungen erfolgt entsprechend folgender Gewichtung:
Die schriftlichen Leistungen in der Oberstufe werden durch drei zwei- bis dreistündige Klausuren pro Schuljahr erhoben, i.d.R. werden zwei im ersten und die dritte Klausur im zweiten Halbjahr geschrieben – Ausnahmen: eine vierstündige Klausur im Rahmen der Klausuren unter Abiturbedingungen, wenn das Fach Französisch als P4-Fach (d.h. als schriftliches Abiturfach) angewählt wurde.