Krankmeldung & Abmeldung vom Unterricht

Kann eine Schülerin oder ein Schüler krankheitsbedingt nicht zur Schule kommen, ist eine Krankmeldung/Abmeldung vom Unterricht zwingend erforderlich. Bei Minderjährigen hat dies durch einen Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das Formular auf dieser Seite.
Ihr Kind ist erkrankt? Bitte informieren Sie uns am ersten Krankheitstag vor 7:45 Uhr darüber. Diese Krankmeldung ersetzt für die Jahrgänge 5 bis 10 ab sofort die schriftliche Entschuldigung durch die Eltern. Deshalb darf sie nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
Für die Oberstufe gilt: Diese Mitteilung ersetzt NICHT die notwendige schriftliche Entschuldigung bzw. das ärztliche Attest bei den Fachlehrkräften nach der Genesung. Die Abmeldung vom Unterricht hier ist dennoch verpflichtend.
